Anwaltschaft des Kindes e.V.

Verein für Verfahrensbeistandschaft und Kinderrechte

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Über Anwaltschaft des Kindes e.V.

anwaltschaft-des-kindes.de: Der Verein Anwaltschaft des Kindes e.V. Mit Sitz in Münster setzt sich seit 25 Jahren für die Rechte von Kindern und Jugendlichen in Familiengerichtsverfahren ein. Die Vorsitzende Anneke Erdhütter leitet die gemeinnützige Organisation, die ihren Sitz in der Wemhoffstraße 10 hat. Der Verein fungiert als wichtige Anlaufstelle für alle Belange rund um die Verfahrensbeistandschaft.

Als spezialisierte Institution bietet der Verein professionelle Verfahrenspflege für minderjährige Kinder und Jugendliche an. Die Verfahrenspfleger vertreten die Interessen der Minderjährigen in familiengerichtlichen Verfahren und sorgen dafür, dass deren Stimme gehört wird. Dabei stehen besonders Scheidungs- und Sorgerechtsverfahren im Fokus, bei denen die Belange der betroffenen Kinder oft übersehen werden.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Weiterbildung und Qualifizierung von Verfahrenspflegern. Der Verein organisiert regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen und Seminare für Fachkräfte aus dem Bereich der Kinder- und Jugendhilfe. Diese Schulungen vermitteln rechtliche Grundlagen, psychologische Kenntnisse und praktische Fertigkeiten für die anspruchsvolle Tätigkeit als Verfahrensbeistand.

Die Arbeit des Vereins richtet sich an alle Kinder und Jugendlichen, die von familiengerichtlichen Verfahren betroffen sind. Besonders bei strittigen Umgangs- oder Sorgerechtsverfahren benötigen Minderjährige eine unabhängige Interessenvertretung. Der Verein arbeitet eng mit Familiengerichten, Jugendämtern und anderen Institutionen des Kinderschutzes zusammen.

Durch die jahrzehntelange Erfahrung hat sich die Anwaltschaft des Kindes e.V. Als feste Größe in der münsterländischen Kinder- und Jugendhilfe etabliert. Die Mitarbeiter verstehen sich als Anwälte der leisen Stimmen und sorgen dafür, dass auch in chaotischen Krisensituationen die Bedürfnisse der Kinder nicht überhört werden.

Häufige Fragen zu Anwaltschaft des Kindes e.V.

Wie kann man Kontakt mit dem Verein aufnehmen?
Interessierte können über das Online-Kontaktformular auf der Website eine Anfrage stellen oder direkt telefonisch unter 0173 75 14 853 Kontakt aufnehmen. Die Vorsitzende Anneke Erdhütter ist die zentrale Ansprechpartnerin für alle Anliegen des Vereins.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um als Verfahrenspfleger tätig zu werden?
Verfahrenspfleger benötigen eine entsprechende Qualifikation und müssen vom Familiengericht bestellt werden. Der Verein bietet hierzu spezielle Fortbildungen an, die rechtliche und psychologische Grundlagen für diese verantwortungsvolle Tätigkeit vermitteln.
In welchen Fällen wird ein Verfahrensbeistand für Kinder bestellt?
Ein Verfahrensbeistand wird besonders bei strittigen Sorgerechts- und Umgangsverfahren bestellt, wenn die Interessen der Eltern und Kinder erheblich voneinander abweichen. Auch bei Kindeswohlgefährdung oder komplexen Familienkonstellationen erfolgt eine Bestellung durch das Familiengericht.

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Kontakt

FirmaAnwaltschaft des Kindes e.V.
AdresseWemhoffstraße 10
48147 Münster
Telefon0173 75 14 853
Websiteanwaltschaft-des-kindes.de
✓ Zuletzt geprüft: 22.05.2026

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