Rechtsanwaltskanzlei Marwin H. Roth

Fachanwalt für Erbrecht in Saarbrücken

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Website von Rechtsanwaltskanzlei Marwin H. Roth in Saarbrücken

Über Rechtsanwaltskanzlei Marwin H. Roth

erben-fachanwalt-saarland.de: Rechtsanwalt Marwin H. Roth führt seit mehr als 30 Jahren eine spezialisierte Erbrechtskanzlei in Saarbrücken und ist als Fachanwalt für Erbrecht sowie zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) tätig. Seine Kanzlei befindet sich im ehemaligen ADAC-Haus am Staden 9 und hat sich ausschließlich auf alle Bereiche des Erbrechts konzentriert. Als anerkannter Erbrechtsspezialist über die Grenzen des Saarlandes hinaus hat er mehrere tausend Erbrechtsverfahren bearbeitet.

Das Leistungsspektrum umfasst umfassende Erbberatung, professionelle Testamentsgestaltung, Vorbereitung von Erbverträgen sowie die Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen. Besondere Expertise zeigt die Kanzlei bei der Regulierung von Erbengemeinschaften, sowohl in strittigen als auch in einvernehmlichen Fällen. Komplexe Nachlassprozesse werden durch alle Instanzen geführt, einschließlich Anfechtungsprozessen und Erbauseinandersetzungsverfahren vor deutschen Gerichten.

Der Mandantenkreis erstreckt sich von vermögenden Familien über Mittelstandsfamilien bis hin zu Erblassern mit kleineren Vermögen. 90 Prozent aller neuen Mandanten kommen durch Empfehlungen ehemaliger Mandanten oder durch Weiterempfehlungen von Rechtsanwaltskollegen und Notaren zur Kanzlei. Diese hohe Empfehlungsquote spiegelt die Zufriedenheit mit der fachlichen Arbeit und der persönlichen Betreuung wider.

Neben der regionalen Tätigkeit im Saarland übernimmt Rechtsanwalt Roth auch bundesweite Mandate und wickelt Erbrechtsangelegenheiten europaweit ab. Seine langjährige Erfahrung kombiniert er mit großer Lebenserfahrung, Fingerspitzengefühl und taktischem Vorgehen in sensiblen Familiensituationen. Die Kanzlei ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes und unterliegt den entsprechenden berufsrechtlichen Regelungen.

Interessenten finden auf den spezialisierten Informationsseiten erbrecht-saarland.de, testamentsvollstrecker-saarbrücken.de und pflichtteil-anwalt-saarland.de detaillierte Erläuterungen zu erbrechtlichen Fragen sowie aktuelle Urteile deutscher Gerichte. Die Vergütung erfolgt in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, wobei aufgrund des erhöhten Aufwandes in Erbsachen oft auch erhöhte Gebührensätze zur Anwendung kommen.

Häufige Fragen zu Rechtsanwaltskanzlei Marwin H. Roth

Wie kann ein Erstberatungstermin vereinbart werden?
Termine können telefonisch unter 0681 582020 oder per E-Mail an info@roth-koll.de vereinbart werden. Die Kanzlei bietet auch kurzfristige Termine an, da erbrechtliche Angelegenheiten oft zeitkritisch sind.
Welche Unterlagen sollten zum ersten Beratungsgespräch mitgebracht werden?
Für eine effektive Beratung sollten vorhandene Testamente, Erbverträge, Grundbuchauszüge und Vermögensaufstellungen mitgebracht werden. Bei Erbstreitigkeiten sind auch entsprechende Schriftwechsel und Gerichtsdokumente hilfreich.
Bietet die Kanzlei auch Hausbesuche für immobile Mandanten an?
Ja, bei gesundheitlich eingeschränkten oder sehr betagten Mandanten führt Rechtsanwalt Roth auch Hausbesuche durch. Dies ist besonders bei der Testamentserstellung oder bei umfangreichen Nachlassangelegenheiten sinnvoll.

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Kontakt

FirmaRechtsanwaltskanzlei Marwin H. Roth
AdresseAm Staden 9
66121 Saarbrücken
Telefon0681 582020
E-Mailinfo@roth-koll.de
Websiteerben-fachanwalt-saarland.de
✓ Zuletzt geprüft: 22.05.2026

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Technik
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Sehr gut
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SSL-Verschlüsselung✓ Ja
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