Klaus Säverin

Rechtsanwalt für Unfallflucht und Verkehrsrecht

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Website von Klaus Säverin in Berlin

Über Klaus Säverin

unfallflucht-rechtsanwalt-berlin.de: Klaus Säverin ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht mit Kanzlei in Berlin-Prenzlauer Berg. Als spezialisierter Strafverteidiger berät und vertritt er Mandanten bei Vorwürfen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort nach § 142 StGB. Der Fachanwalt klärt über die rechtlichen Konsequenzen auf und entwickelt individuelle Verteidigungsstrategien für seine Mandanten.

Unfallflucht wird oft als Kavaliersdelikt unterschätzt, kann jedoch schwerwiegende Folgen haben. Neben empfindlichen Geldstrafen droht der Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate sowie der Verlust des Versicherungsschutzes. Ein weitverbreiteter Irrtum besteht darin zu glauben, dass nur der Unfallverursacher eine Unfallflucht begehen kann - tatsächlich gilt das Verbot für alle Verkehrsteilnehmer unabhängig von der Schuldfrage.

Die Kanzlei Klaus Säverin berät Mandanten zum richtigen Verhalten gegenüber Polizei und Versicherung. Besonders wichtig ist die Ausübung des Schweigerechts bei polizeilichen Ermittlungen, da unbedachte Äußerungen die Rechtslage verschlechtern können. Der Fachanwalt unterstützt bei der Kommunikation mit Behörden und entwickelt eine durchdachte Verteidigungsstrategie für das Strafverfahren.

Mandanten aus Berlin und Umgebung erhalten in der Kanzlei in der Knaackstraße 86 kompetente rechtliche Beratung. Klaus Säverin ist bei der Rechtsanwaltskammer Berlin registriert und arbeitet nach den berufsrechtlichen Regelungen der Bundesrechtsanwaltsordnung. Die Kanzlei ist telefonisch unter 030 40500530 erreichbar und bietet kurzfristige Termine auch außerhalb der regulären Geschäitszeiten an.

Häufige Fragen zu Klaus Säverin

Sollte man bei polizeilichen Ermittlungen wegen Unfallflucht aussagen?
sollten Beschuldigte von ihrem Schweigerecht Gebrauch machen und keine spontanen Aussagen bei der Polizei tätigen. Selbst scheinbar harmlose Äußerungen wie "Einen Unfall habe ich nicht bemerkt" können später belastend verwendet werden.
Kann man auch dann wegen Unfallflucht belangt werden, wenn man den Unfall nicht verursacht hat?
Ja, das Verbot des unerlaubten Entfernens vom Unfallort gilt für alle Unfallbeteiligten unabhängig von der Verursachung. Auch Geschädigte können sich strafbar machen, wenn sie den Unfallort verlassen, ohne ihren Wartepflichten nachzukommen.
Welche Rolle spielt die Rechtsschutzversicherung bei Unfallflucht-Verfahren?
Rechtsschutzversicherungen decken Strafverfahren wegen Unfallflucht oft nicht ab, da es sich um vorsätzliche Straftaten handelt. Es empfiehlt sich, einen selbst gewählten spezialisierten Fachanwalt zu beauftragen anstatt den von der Versicherung vorgeschlagenen Anwalt.

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Kontakt

FirmaKlaus Säverin
AdresseKnaackstraße 86
10435 Berlin
Telefon030 40500530
E-Mailinfo@klaus-saeverin.de
Websiteunfallflucht-rechtsanwalt-berlin.de
✓ Zuletzt geprüft: 22.05.2026

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